AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 31.12.2023 für die Schüler / Schülerinnen von „Bühnen: Zeit“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an die Stelle der bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten, solange sie nicht durch Neuere ersetzt werden.

Es ist zu beachten, dass Willenserklärungen von Minderjährigen grundsätzlich der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter bedürfen.


1. Anmeldung / Vertragsschluss

Für eine verbindliche Anmeldung ist das bereit gestellte Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an info@buehnenzeit.de zu senden. Im Anschluss daran wird eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erteilt. Ein wirksamer Unterrichtsvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch Bühnen:Zeit zu Stande.

 

2. Unterrichtszeiten

Die Kurse von Bühnen:Zeit finden innerhalb von vier Monaten (eine Kurseinheit) einmal wöchentlich für eine Dauer von 60 Minuten, 90 Minuten bzw. 120 Minuten fortlaufend statt. Die Old School Kurse finden innerhalb von acht Monaten (eine Kurseinheit) im Zwei-Wochen-Rhythmus über eine Dauer von 150 Minuten statt. 

In einer Kurseinheit werden durchschnittlich dreizehn Unterrichtseinheiten abgehalten.

Während der Schulferien findet kein Unterricht statt, wobei die Hessischen Schulferienzeiten maßgeblich sind. Die Anzahl der konkreten Unterrichtseinheiten innerhalb einer Kurseinheit kann sich aufgrund der Schulferientermine jeweils geringfügig ändern. Der konkrete Stunden- und Zeitplan für den Unterricht wird von Bühnen:Zeit zur Verfügung gestellt und ist für die Schüler / Schülerin einsehbar. Terminliche Änderungen bleiben vorbehalten. 

Im Falle des Ausfalls von Unterrichtseinheiten, den Bühnen:Zeit selbst zu verantworten hat, also insbesondere wegen Krankheit u. ä. wird, wenn möglich, ein Ersatztermin innerhalb des Kurszeitraumes (4 Monatszeitraum) angeboten oder die bereits gezahlte Kursgebühr anteilig zurück erstattet oder eine Gutschrift für eine später zu zahlende Kursgebühr angeboten. Die Entscheidung hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise liegt in eigenem Ermessen von Bühnen:Zeit.

Bühnen:Zeit behält sich vor, die Unterrichtszeiten auch kurzfristig zu ändern und Schüler / Schülerinnen vom Unterricht auszuschließen bzw. den Zugang zum Unterricht zu versagen. Entsprechende Maßnahmen werden nach eigenem Ermessen von Bühnen:Zeit durchgeführt.


3. Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Hessen anzuwenden. Stellt eine Lehrkraft/Coach bei Teilnehmenden eine Krankheit fest, die ein Unterrichten unmöglich macht, kann sie den Unterricht für die Dauer der Krankheit aussetzen.


4. Kündigung

Der Unterrichtsvertrag kann jeweils bis zu acht Wochen nach Kursstart von dem Schüler / der Schülerin gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist unabhängig von Feiertagen oder Ferien. Den Terminplänen für das aktuelle Jahr können die Kündigungsfristen entnommen werden. Diese sind farblich gekennzeichnet. Es ist sich jeweils an dem Unterrichtstag bzgl. der Kündigungsfrist zu orientieren (z. B. Montagskurse sind bis zu 8 Wochen nach Kursstart zu kündigen – siehe hierzu farbliche Kennzeichnung am Montag im Terminplan). Verträge in Bezug auf die Talentförderung orientieren sich hierbei an den Kündigungsfristen der Donnerstagskurse.

Die Kündigung hat per Mail an info@buehnenzeit.de zu erfolgen. 

Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn Sie eine Kündigungsbestätigung von Bühnen:Zeit erhalten haben. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, obliegt es dem Schüler/der Schülerin, sich zu versichern, dass die Kündigung erhalten wurde.

Andernfalls verlängert sich der Vertrag immer automatisch um eine weitere vollständige Kurseinheit, also jeweils um weitere vier Monate bzw. weitere acht Monate (Old School Kurs). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund oder wegen schwerwiegender Vertragsverletzung bleibt unberührt.

Bei erstmaliger Teilnahme am Unterricht in Form von zwei mit Bühnen:Zeit terminierten Schnupperstunden am Beginn einer 4-monatigen Kurseinheit räumt Bühnen:Zeit zusätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Es kann bei Nichtgefallen direkt nach Ablauf der zweiten Unterrichtsstunde spätestens bis zum Ablauf des nächsten Tages ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Diese Kündigung hat per Mail an info@buehnenzeit.de zu erfolgen. In einem solchen Fall wird wegen des entstandenen Aufwandes ein Betrag i.H.v. 30,00 € in Rechnung gestellt, es sei denn, dem Schüler / der Schülerin gelingt es, konkret nachzuweisen, dass ein Schaden für Bühnen:Zeit überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist. Bühnen:Zeit behält sich das Recht vor, aktiv bei Schüler / Schülerin nachzufragen.


5. Kursgebühren 

Die Höhe der Kursgebühren kann dem Preisblatt von Bühnen:Zeit entnommen werden. Bühnen:Zeit behält sich vor, die Kursgebühren maximal einmal im Jahr aus betriebswirtschaftlichen Gründen angemessen zu erhöhen. Eine dementsprechende Erhöhung wird vorher rechtzeitig angekündigt.

Die Kursgebühr wird von Bühnen:Zeit per SEPA-Lastschriftverfahren jeweils zum 01. einer Kurseinheit abgebucht. Neue Kursteilnehmer bekommen nach Ablauf der zweiten Unterrichtsstunde ein SEPA-Lastschrift Formular per Mail zugeschickt, welches bis spätestens zur dritten Unterrichtsstunde unterschrieben per Mail an info@buehnenzeit.de zu senden ist. Nach Erhalt erfolgt die erste Abbuchung.

Bühnen:Zeit ermöglicht die monatliche Zahlung sowie die Zahlung der gesamten 4-monatigen Kurseinheit. Mit Anmeldung wird der Wunsch des Zahlungsintervalls erfragt. Änderungswünsche des Zahlungsintervalls während der Vertragslaufzeit sind spätestens bis zu 2 Wochen zum Ende einer jeweiligen 4-monatigen Kurseinheit per Mail an info@buehnenzeit.de zu senden.

Erscheint ein Schüler / eine Schülerin trotz bestätigter Anmeldung nicht zum Unterricht oder wird die Anmeldung nach der Bestätigung durch Bühnen:Zeit zurückgezogen, wird wegen des entstandenen Aufwandes ein Betrag i.H.v. 30,00 € in Rechnung gestellt, es sei denn, dem Schüler / der Schülerin gelingt es, konkret nachzuweisen, dass ein Schaden für Bühnen:Zeit überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

Ist ein Schüler / eine Schülerin mindestens vier Wochen durchgehend erkrankt und kann daher nicht am Unterricht teilnehmen, werden Kursgebühren von Bühnen:Zeit anteilig zurückerstattet. Erforderlich für den Anspruch auf Rückerstattung ist dabei die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests.

Steigt ein Schüler / eine Schülerin zu einem späteren Termin in eine laufende Kurseinheit ein, bedingt dies nicht zwangsläufig die Anpassung der zu zahlenden Kursgebühr auf Grund von verpassten Unterrichtsstunden.


6. Haftung

Die Vertragspartner haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Schadensersatz. Bühnen:Zeit haftet dabei nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. 

Bühnen:Zeit haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von Bühnen:Zeit verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Bühnen:Zeit, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

Im Falle der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von Bühnen:Zeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung von Bühnen:Zeit ist ausgeschlossen, insbesondere wird für beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum der Schüler nicht gehaftet.


7. Absprachen

Rechtsverbindliche Vereinbarungen und Erklärungen mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern können von den Coaches von Bühnen:Zeit nicht vorgenommen werden. Insbesondere können die Coaches keine mündlichen Abmeldungen entgegennehmen.



8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


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